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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Montag, 22.03.2010 16:46

Ratenkredite leichter zu kündigen

Eine neue EU-Richtlinie macht es möglich. Ab Juni sorgt die EU dafür, dass Verbraucher ihre Ratenkredite für das Auto, Möbel, Elektronik und Möbel einfacher loswerden. Bei hohen Zinssätzen verdienten die Banken an längeren Laufzeiten, insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten  steckte.

Die Ratenkredite konnten bisher im ersten halben Jahr nicht gekündigt werden und danach nur mit einer Frist von drei Monaten.

Ab dem 11. Juni 2010 kann der Ratenkredit vom ersten Tag an ganz oder teilweise gekündigt werden. Die Kündigungsfrist entfällt. Bei den Altverträgen gelten andere Abwicklungsmodalitäten.

Für diese Ratenverträge darf die Bank noch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen.

Diese beziffert sich auf 1,0 Prozent der Rückzahlungssumme und halbiert sich auf 0,5 Prozent, wenn die Laufzeit des Kredit nur noch weniger als ein Jahr beträgt.