News

  • Preisträger des Plagiarius-Wettbewerbs 2010
    mehr
  • Barmer GEK und HUK-Coburg festigen die Zusammenarbeit
    mehr
  • Mietwagen und grobe Fahrlässigkeit
    mehr
  • Schnelle Hilfe im Schadenfall – dank Rettungskarte!
    mehr
  • 300 Originale, Plagiate und Fälschungen zeigt das Museum Plagiarius
    mehr
  • Zurich Versicherung Wien strebt Vorreiterrolle in der Betrugsbekämpfung an
    mehr

Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

Kontakt


Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

Weitere Seiten von ProVersicherer:

Montag, 08.02.2010 16:33

HANDELSBLATT-Firmen vertuschen Produktmängel zu lange

Nach Meinung des Handelsblatt (Ausgabe 07.02.2010) ist nicht nur dem Hersteller Toyota der Vorwurf zu machen zu lange mit der Aufklärung von Produktmängeln gewartet zu haben. Viele Unternehmen versuchen Fehler möglichst lange zu verstecken und riskieren damit einen Imageschaden und eine zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten. Nach dem Deliktsrecht kann nämlich dann eine persönliche Haftung eintreten, wenn der betreffende Entscheidungsträger durch sein Handeln, schuldhaft Rechte Dritter verletzt hat. Hierbei kann es sich um Eigentumsverletzungen, aber auch um die Verletzung von Leben oder Gesundheit handeln. Experten warnen vor dieser Taktik bei der das Vertrauen der Verbraucher verschenkt wird und der Image-Gau mit Langzeitwirkung tiefe Einblicke gewährt in ein gutes oder schlechtes Katastrophenmanagement eines Unternehmens.

Auch wenn die proaktive Installation eines Rückrufmanagements für eine große Anzahl von Unternehmen bereits heute gesetzliche Rechtspflicht ist, verlieren immer wieder Hersteller im Falle einer Produktkrise ihre Handlungsfähigkeit.

Wie weit die Produzentenhaftung reicht zeigt bereits die „Honda-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofes vom 09.12.1986 (Aktenzeichen VI ZR 65/86). Nach Inverkehrbringen des Produktes ist der Hersteller verpflichtet nicht nur sein Produkt zu beobachten, sondern auch das damit gemeinsam typischerweise verwendete Zubehör (siehe jetzt Toyota mit dem Produktmangel Bremspedal- und Fußmatten).

Trotzdem versuchen Unternehmer immer wieder die Mängel aus Angst vor dem Imageverlust und zu hoher Rückrufkosten zu verzögern, wobei die Haftungsrisiken der Entscheidungsträger, die gefährliche Produkte in ihren Unternehmen festgestellt haben und nicht vom Markt ziehen erheblich steigen.

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist spätestens nach der Lederspray-Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (Aktenzeichen VI ZR 46/05) eine ernst zu nehmende Gefahr für die Entscheidungsträger.

Jeder Geschäftsführer, der es trotz seiner Mitwirkungskompetenz unterläßt, seinen Beitrag zum Zustandekommen der gebotenen Rückrufentscheidung zu leisten, setzt damit eine Ursache für das Unterbleiben der Maßnahme.

Dies begründet seine strafrechtliche Haftung auch dann, wenn er mit seinem Verlangen, die Rückrufentscheidung zu treffen, am Widerstand der anderen Geschäftsführer gescheitert wäre Konzerne wissen, welche konkreten Schritte sie einleiten müssen, wenn Sicherheitsmängel auftauchen. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes sind Firmen zu unverzüglichen Meldungen verpflichtet.