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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Samstag, 09.01.2010 12:17

Verschiedene Rechtssysteme behindern zusätzlich die schnelle Fahrzeugrückführung. Den Gesamtschaden tragen die Versicherten.
Die Möglichkeiten zur Hilfestellung der deutschen Strafverfolgungsbehörden wird überschätzt. Der Eigentümer bzw. der dahinter stehende Kaskoversicherung muss in den meisten Fällen die Herausgabe gerichtlich erzwingen, insbesondere wenn der neue Besitzer sich sperrt und Eigentumsansprüche selbst anmeldet.
Wird die Herkunft der Fahrzeuge nicht geklärt, dann muss der Eigentümer oder Kaskoversicherer notgedrungen auf die Rückgabe verzichten. In diesen Fällen stehen die Fahrzeuge teilweise jahrelang auf Deponien und der Verfall an den Staat kann eintreten.
Erhält der Eigentümer oder Kaskoversicherer die Freigabe zur Abholung, so ist mit nicht unerheblichen Kosten für den Rücktransport und die Deponie zu rechnen. Die Gesamtkosten sollten mit dem beauftragten Rückholer im Einzelfall vorher geklärt werden.
Bei stark verfälschten Fahrzeugen kommen die Kosten der Re-Dokumentation in Deutschland dazu, so dass eine wirtschaftliche Betrachtung erforderlich ist, damit die Gesamtkosten nicht weit über dem Wert des mühsam zurück beschafften Fahrzeugs liegen.
Nur für hochwertige, wenig verfälschte und kurze Zeit in Täterhand befindliche Fahrzeuge können nach der Rückführung auch entsprechende Werte erzielt werden, die dann auch den Gesamtschaden zu Lasten der Versichertengemeinschaft drücken.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und Hilfestellung zur Fahrzeuguntersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden, Hersteller und Versicherer.
Steht fest, dass der Besitzer das Fahrzeug illegal erworben hat, weil es eindeutig einer Straftat zugeordnet werden kann, dann ist in den meisten
Fällen auch die Freigabe und Rückführung möglich.