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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Montag, 21.12.2009 10:14

In dem Verfahren wurden 20 vollendete und 13 Versuche zum Versicherungsbetrug verhandelt. Weitere Verfahren gegen Rechtsanwälte, Sachverständige, Autohändler, Hinterhofwerkstätten und viele Mittäter stehen noch an.
Die Bestellunfälle wurden in den meisten Fällen grenzüberschreitend über das Büro „Grüne Karte“ abgerechnet. Zum Crash wurden die Fahrzeuge und auch die Unfallbeteiligten gestellt. Die Gutachter taxierten die teuren Streifschäden und die Anwälte meldeten die Ansprüche bei den Versicherern an.
Bei der Urteilsverkündung bezifferte die Kammer den Schaden in diesem Verfahren auf 200.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer verhängte auch ein zweijähriges Berufsverbot gegen den Anwalt.