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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Mittwoch, 02.12.2009 15:32

Brandschaden durch Schweiß- und Lötarbeiten

Missachtet der Dachdecker bei Schweiß- und Lötarbeiten mit offener Flamme einschlägige Brandschutzvorschriften, so haftet er nach einem Urteil des Landgerichts Duisburg für das in Brand gerateneund versicherte Gebäude.

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherer den auf ihn übergegangenen Rechtsanspruch nach der Schadenregulierung gegen den Dachdecker eingeklagt.

Nach Ansicht der Richter spricht der Anscheinsbeweis gegen den Dachdecker, wenn es typischerweise in der Nähe von brennbaren Materialien zu einer Entflammung kommt. Das Urteil vom 18.11.2009 ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: 3 O 126/09).