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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Mittwoch, 02.12.2009 15:32

Nach Ansicht der Richter spricht der Anscheinsbeweis gegen den Dachdecker, wenn es typischerweise in der Nähe von brennbaren Materialien zu einer Entflammung kommt. Das Urteil vom 18.11.2009 ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: 3 O 126/09).