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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Montag, 16.11.2009 12:47

In dem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigt das Oberlandesgericht die Vorentscheidung der Richter am Landgericht Düsseldorf. Banken dürfen bei der Kreditvergabe an Privatkunden keine Gebühren für die Prüfung angebotener Sicherheiten verlangen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Volksbank sei daher unzulässig. Letztendlich erfolge die Wertermittlung von Sicherheiten nur im Interesse der Bank. Die Kosten kann sie deshalb nicht auf die Kunden abwälzen.
Die Volksbank verlangte in dem Fall 260 Euro.
Entscheidung Oberlandesgericht Düsseldorfvom 5.11.09;
Aktenzeichen: I-6 U17/0.