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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

Kontakt


Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Freitag, 16.09.2011 14:06

Jahresbericht 2010 zur Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht

Bei der FIU Deutschland als Zentralstelle für Verdachtsanzeigen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus wurden insgesamt über 14.000 Meldungen nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) und der Abgabenordnung ein. Allein die Zahl der Verdachtsanzeigen gemäß § 11 GwG stieg 2010 um 22 Prozent auf 11.042 an, was laut BKA-Präsident Jörg Ziercke einen absoluten Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes im Jahr 1993 bedeutet.

Die Hauptursache für den Anstieg dürfte in der zunehmenden Sensibilisierung der nach dem GWG Verpflichteten liegen, die vermehrt Anzeigen erstatteten. Mehr als jede vierte Verdachtsanzeige (insgesamt 3.086) stand im Zusammenhang mit Finanzagenten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um etwa 29 Prozent (2009: 2.394). Finanzagenten - Financial Agents - werden angeworben, um ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge - regelmäßig gegen Provision - an Hinterleute im Ausland oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.

Maßgeblich für die wachsende Bedeutung von Finanzagenten dürfte laut Ziercke der signifikante Anstieg der Phishing-Fälle beim Online-Banking im Jahr 2010 sein. Deren Zahl hat sich 2010 um 82 Prozent auf 5.331 erhöht, und in der Folge ist der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.

Aktuell ist zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen.

Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen. 2010 ließ sich bei etwa der Hälfte der Geldwäscheverdachtsanzeigen (44 Prozent) der Verdacht einer Straftat erhärten.

Von diesen hatte - wie bereits in den Jahren zuvor - der Betrug mit 33 Prozent den größten Anteil an den Vortaten zur Geldwäsche.

Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden fast 5 Prozent der Verfahren (29 von insgesamt 606 OK-Verfahren im Jahr 2010) durch Geldwäscheverdachtsanzeigen ausgelöst.

Im Jahr 2010 wurden 94 (2009: 63) Verdachtsanzeigen registriert, bei denen Tatverdächtige ein internetbasiertes Online-Zahlungssystem nutzten.

BKA-Präsident Jörg Ziercke:
„Die von uns prognostizierte zunehmende Nutzung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten hat sich bestätigt. Angesicht des Umstandes, dass bei „Elektronischen Zahlungssystemen“ aufgrund von Verschlüsselungstechniken und internetbasierten Übertragungswegen oftmals eine Rückverfolgung der Transaktionen erschwert oder überhaupt nicht möglich ist, sind weitere Steigerungen zu erwarten.

Das Phänomen wird intensiv beobachtet.“ BaFin-Exekutivdirektor Michael Sell wies darauf hin, dass erneut mehr als 90 Prozent der beim BKA eingegangenen Verdachtsanzeigen von den Kreditinstituten gekommen seien, die die BaFin beaufsichtige. Die Versicherungsunternehmen hätten 2010 mehr als doppelt so viele Verdachtsanzeigen erstattet wie im Jahr davor.

„Beides zeigt, dass der Finanzsektor sehr stark für das Thema sensibilisiert worden ist“, führte Sell aus. Das müsse man auch bei den anderen Unternehmen und Personen erreichen, für die das Geldwäschegesetz gelte. „Nur so lassen sich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiterhin effektiv verhindern.“

Die vollständige Pressemitteilung und den Jahresbericht finden Sie hier:

Pressemitteilung
FIU Jahresbericht 2010