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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Montag, 05.09.2011 11:47

Rechtsprechung: Versicherungsschutz gefährdet bei Fahruntüchtigkeit

Eine absolute Fahruntüchtigkeit eines Autofahrers kann ihn bei einem Unfall vollständig den Versicherungsschutz kosten. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab einer Kaskoversicherung damit Recht die Leistung auf Null zu kürzen (Aktenzeichen 7 U 102/10). In diesem Fall hatte sich der Autofahrer mi 1,29 Promille noch hinter das Steuer gesetzt. Die Versicherung verweigerte die Leistung, ähnlich der Verfahren vor vielen Amts- und Landgerichten. Mit der Frage der vollständigen Leistungsfreiheit befassten sich die Oberlandesgerichte OLG Hamm, Urt. v. 25.08.2010 - 20 U 74/10; OLG Dresden, Urt. v. 15.09.2010 - 7 U 466/10, sowie OLG Naumburg, Urt. v. 03.12.2009 - 4 U 133/08. Mit Spannung wurde eine erste Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Bildung der Kürzungsquote wegen grober Fahrlässigkeit erwartet.

Der Bundesgerichtshof hat nun in seiner Entscheidung vom 22.06.2011 (IV ZR 225/10) die Maßstäbe der Versagung der Leistung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Kürzung auf Null) ausgeführt.

In diesem Fall war der Kläger mit 2,7 Promille unterwegs. In einer Linkskurve verlor er die Gewalt über sein kaskoversichertes Fahrzeug und prallte gegen einen Laternenpfahl.

Für die Praxis der Versicherungsunternehmen und die vollständige Leistungskürzung wegen des Vorwurfes der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles kommt es nach den Hinweisen des Bundesgerichtshofes zukünftig im Einzelfall auf die Schadenaufklärung, insbesondere den im Wissensbereich des Versicherungsnehmers liegenden Umstände eine besondere Bedeutung zu (sekundäre Darlegungslast des Versicherungsnehmers).