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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Donnerstag, 21.07.2011 07:26

TÜV-Rheinland warnt vor unsicheren Schwimmlernhilfen

Im Urlaub möchte niemand an Unglücke denken, fatal ist es jedoch, wenn sich die Schwimmlernhilfe, die zur Sicherheit des Kindes gekauft wurde, sich buchstäblich in Luft auflöst. Um dies zu verhindern, sollten Verbraucher schon beim Kauf auf die richtige Kennzeichnung achten.

Schwimmhilfen sind keine Spielzeuge, auch wenn Kinder im Wasser damit Spaß haben sollten. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine persönliche Schutzausrüstung (Typ B Schwimmhilfen) und für diese existiert eine europäische Richtlinie, die Norm EN 13138-1, die erfüllt werden muss.

Unabhängig davon, ob aufblasbare Armflügel mit Doppelkammern, Rucksäcke oder komplette Anzüge mit eingearbeiteten Auftriebselementen aus Schaum gekauft werden, die vorgeschriebene Sicherheitsnorm muss geprüft worden sein und erfüllt werden. Das GS-Zeichen, das unter anderem der TÜV Rheinland vergibt, verspricht zusätzliche Sicherheit.

Auch sollte man beim Kauf auf Angaben zum Gewicht des Benutzers und de Warnhinweis „Kein Schutz vor Ertrinken“ achten. „Schwimmhilfen“ mit der Kennzeichnung EN 71 erfüllen nur die Norm für die Sicherheit von Spielzeugen, solche Produkte sind in Deutschland für den Handel nicht zugelassen. Auch mit zugelassener geprüfter Schwimmlernhilfe sollte man Kinder nie ohne Aufsicht ins Wasser lassen.

Auch mit zugelassener geprüfter Schwimmlernhilfe sollte man Kinder nie ohne Aufsicht ins Wasser lassen. Zulässige Schwimmsitze für kleine Kinder sollten laut TÜV Rheinland:

  • eine erhöhte Kentersicherheit bieten,
  • den Nachweis erbracht haben, dass die Kinder beim Umkippen freikommen können,
  • ein eindeutiges Größensystem nach Altersgruppen und Körpergewicht haben
  • und vor allem auch ein Warnhinweis für die Eltern vorweisen, der immer die Beaufsichtigung des Kindes einfordern muss.

Von 88 vom TÜV Rheinland zum Test gekauften und geprüften Produkten dürften innerhalb der Europäischen Union 43 Artikel nicht verkauft werden, weil sie die Anforderungen der Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Größtes Problem laut TÜV ist bei 29 Produkten die hohe Belastung mit Weichmachern.

Auch die Stiftung Warentest, testete für Ihr Heft Juli 2011 über zwanzig verschiedene Schwimmlernhilfen und kam zu dem Ergebnis, dass Schwimmsitze besonders mit Vorsicht zu betrachten sind, denn Kinder laufen Gefahr zu kentern und dann kopfüber mit den Beinen stecken zu bleiben. Auch ist diese Art von Schwimmhilfen oft instabil insbesondere bei Ausfall einer Luftkammer.

Sonst sind laut Stiftung Warentest die meisten Schwimmhilfen sicher, viele Produkte jedoch falsch gekennzeichnet und nur fünf der getesteten Schwimmhilfen gab es ohne Schadstoffe.

Foto: TÜV Rheinland