Berlin-Spandau: Der Geschädigte eines Fahrraddiebstahls entdeckte auf einem Internet-Verkaufsportal sein am 14. Juli 2011 durch Diebstahl abhanden gekommenes Sportrad. Nachdem er einen Treffpunkt für eine Übergabe der ersteigerten Ware vereinbart hatte, informierte der 37-Jährige Polizisten des Abschnitts 21. Die Beamten nahmen den 25-jährigen Verkäufer gestern am frühen Abend in der Nähe eines Taxistandes in der Spandauer Carl-Schurz-Straße fest. Neben dem gestohlenen Fahrrad hatte der mutmaßliche Hehler noch ein anderes Rennrad im Kofferraum seines „Ford“ mitgebracht. Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung der Aufenthaltsanschrift in der Schäferstraße führte zum Auffinden von 13 weiteren Fahrrädern unterschiedlicher Hersteller und Marken.
Die Ermittlungen des zuständigen Fachkommissariates der Polizeidirektion dauern an.
Die Polizei Berlin weist in diesem Zusammenhang nochmals auf einfache Sicherungsvorkehrungen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl h
- Kein Fahrradkauf ohne eindeutige Eigentumsnachweise (Original des Kaufvertrages, Fahrradpass) des Verkäufers
- Festgestellte Fahrraddiebstähle bei der Polizei anzeigen, denn nur bekannte Straftaten können auch bekämpft werden.
Als wirkungsvolle Vorbeugungsmaßnahme gilt die von der Berliner Polizei angebotene Fahrradcodierung. Sie soll den Fahrraddiebstahl bzw. den Verkauf von Fahrrädern durch Diebe und Hehler erschweren. Aber auch die Rückführung gefundener oder sichergestellter Fahrräder wird hierdurch erleichtert, weil die Polizei die Möglichkeit erhält, den tatsächlichen Eigentümer zu ermitteln.
Nähere Informationen finden Sie unter den Internetlinks Fahrradcodierungen und Diebstahl-von-Zweiraedern.