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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

Kontakt


Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Freitag, 15.07.2011 10:00

Aschaffenburg: Sportboot sichergestellt - Augen auf beim Bootskauf

Den Beamten der Wasserschutzpolizei Aschaffenburg gelang im Rahmen einer Bootskontrolle auf dem Main bei Aschaffenburg ein Volltreffer hinsichtlich des Phänomens der internationalen Verschiebung von Wassersportgeräten. Dem geschulten Auge der Beamten fiel am 01.07.2011 bei der Kontrolle auf, dass die am Bootsrumpf angebrachte „CIN“ (Craft-Identificationnumber = Rumpfnummer, vergleichbar mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer bei Kraftfahrzeugen) nicht stimmen konnte.

Polizei gibt Sicherheitstipps:

Die Nummer entsprach nicht den Vorgaben der internationalen Sportbootrichtlinie.

Dies erweckte den Verdacht, dass sie gefälscht ist. Bis zur Klärung des Sachverhaltes wurde das mehrere zehntausend Euro teure Boot samt seinem Trailer zunächst einmal sichergestellt.

Obwohl die Auslandsermittlungen über das Kompetenzzentrum für Bootskriminalität in Konstanz/Bodensee beim amerikanischen Bootshersteller und den beteiligten Ländern noch nicht abgeschlossen sind, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass das Boot mit hoher Wahrscheinlichkeit im nordeuropäischen Raum gestohlen und zum „Umfrisieren“ nach Polen gebracht wurde.

Dass es sich bei der Bootsnummer um eine Totalfälschung handelt, wurde mittlerweile vom Hersteller bestätigt. In Polen hat das Boot schließlich einen gutgläubigen polnischen Käufer gefunden, der im Landkreis Aschaffenburg wohnt und es an den Bayerischen Untermain brachte.

Der 50-jährige vermeintliche Bootseigner hat nun das Nachsehen, denn das Boot wird wohl nach Abschluss der Ermittlungen dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Ob er in Polen den Kaufpreis zurück bekommt, ist fraglich.

Da der Wassersport als Freizeitaktivität immer mehr Zulauf findet und gleichzeitig die Kriminalität im Zusammenhang mit Diebstählen von Booten und deren Zubehör ebenso steigt, gibt die Wasserschutzpolizei folgende Hinweise, die beim Kauf eines Motor- oder Segelbootes beachtet werden sollten:

  • Schauen Sie sich die Nummern am Bootsrumpf und – falls vorhanden – die Motornummer genau an.
  • Sind daran manuelle Änderungen erkennbar, ist Vorsicht geboten.
  • Seien sie insbesondere bei „privaten“ Verkaufsgeschäften kritisch.
  • Verlangen Sie Eigentumsnachweise des Verkäufers hinsichtlich des Bootes und des Zubehörs.
  • Überprüfen Sie die Personalien des Verkäufers, z. B. durch Vorlage eines Passes oder Personalausweises.
  • Stimmen die Nummern mit den Unterlagen, z. B. dem Kaufvertrag des Händlers, dem Lieferschein oder der Konformitätserklärung des Herstellers überein?

Die Konformitätserklärung ist verbindliche Voraussetzung, dass das Boot überhaupt registriert werden kann und muss dem Käufer überlassen werden!

Für Boote ab dem Baujahr 1998 ist dieses CE-Zertifikat (Konformitätserklärung) obligatorisch.

Für ältere Boote gilt dies ebenso, wenn sie in die Europäische Union eingeführt werden.

Bestehen nur geringste Zweifel, nehmen sie zunächst Abstand vom Kauf und ziehen Sie Beamte der Wasserschutzpolizei hinzu. Diese stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und können sie vor Unannehmlichkeiten mit der Justiz sowie vor dem Verlust der meist hohen Geldbeträge bewahren.

www.diebstahlradar.de empfiehlt die Nutzung eines Bootspasses.