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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Freitag, 24.06.2011 11:30

Die Urlauber hatten in der Türkei hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck. In allen angezeigten Fällen erhielten die Reisenden nach ihrem Urlaub, zum Teil erst mehrere Monate später, einen Anruf oder ein Schreiben des Verkäufers. Hier wurden sie aufgefordert, dem Händler für die erworbenen Artikel einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr nach Deutschland vorzulegen.
Geschehe dies nicht, drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Gleichzeitig erfolge eine Anzeige bei den deutschen Behörden.
Den Schreiben war bereits eine Zahlungsaufforderung in Betragshöhen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank.
Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher geschilderten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen.
Die Behörde bittet betroffene Reisende, sich in ähnlichen Fällen an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden, um die Betrüger umfassend und zielgerichtet verfolgen zu können.
Urlaubern empfiehlt der Zoll zusätzlich:
Einen wirksamen Schutz vor Betrug und Erpressung bietet die ordnungsgemäße Verzollung der anmeldepflichtigen Urlaubsmitbringsel bei der Einreise nach Deutschland.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen für Ihre Souvenirs. Hilfe und Beratung finden Sie bei den Beamten Ihrer zuständigen Zollstelle oder unter www.zoll.de.