Untersuchungshäftling wird nach Diebstahl einer Schweizer Luxuskarosse ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angelastet. Der 28-jährige Osteuropäer staunte nicht schlecht, als ihn Beamte der Zollfahndung Nürnberg in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth wegen des von ihm in der Schweiz gestohlenen Fahrzeugs zum Vorwurf der Steuerhinterziehung aufsuchten und ihm einen Steuerbescheid über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zustellten. Nicht nur, dass er nach Diebstahl eines Bugatti Veyron 16,4 Grand Sport mit Züricher Zulassung quasi auf frischer Tat von Polizeibeamten auf der Autobahn 9 bei Bayreuth nach halsbrecherischer Verfolgungsfahrt festgenommen wurde, sondern die Fahrt von der Schweiz über die Grenze der EU in das vermeintlich sichere Osteuropa den Tatbestand des Schmuggels verwirklichte. Weil das Fahrzeug außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit "Nichtgemeinschaftsware" ist, greifen in solch einem speziellen Fall die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.
Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.