Um deren Zahl zu minimieren bzw. grundsätzlich zu verhindern, weist das Polizeipräsidium Oberpfalz auf einige Verhaltensregeln und Vorschriften im Umgang mit Wohnwagengespannen hin:
Beladung:
Hierbei ist das Wichtigste, dass mit „Köpfchen“ und nicht nach einem Zufallsprinzip beladen wird.
- Wohnanhänger haben einen hohen Schwerpunkt. Beim Beladen sollte deshalb darauf geachtet werden, dass schwere Gegenstände auf Höhe der Achse lagern. Ist dieser Raum nicht ausreichend, so sollte schweres Gepäck zumindest so tief wie möglich und ins Achsnähe verstaut werden. Wichtig ist auch, das Sichern gegen Verrutschen. Um die Stabilität des Wohnwagengespanns er erhöhen, empfiehlt es sich, auch im Pkw Gepäck unterzubringen. Aber auch hier hat die Beladung ihre Grenzen!
- Große Beachtung ist auf die richtige Stützlast zu legen. Ist sie zu niedrig oder wird das Heck des Pkw sogar ausgehoben, kann der Anhänger zum Schlingern neigen oder sogar ausbrechen. Experten empfehlen daher die erlaubte Stützlast auszunutzen, sie jedoch keinesfalls zu überschreiten. Als Überprüfungsmöglichkeit für die richtige Stützlast können eine Personenwaage und ein kurzer Stock als Distanzstück dienen. Letzterer soll die Höhe bei der normalen Fahrsituation simulieren.
- Bremsen: Zwischenzeitlich ist nahezu jedes Zugfahrzeug mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgerüstet. Dies hat deutliche Vorteile. Hier kann der Fahrer, ohne die Bremse zwischendurch lösen zu müssen, bis zum Stillstand abbremsen. Kommt das Gespann ins Schlingern, kann der beherzte Tritt auf die Bremse die nicht ungefährliche Situation entschärfen. Beim Befahren längerer Gefällstrecken ist es wichtig, einen niedrigen Gang einzulegen, um dadurch den Motor als zusätzliches Bremsaggregat zu nutzen. Dadurch wird vermieden, dass es durch langanhaltendes Bremsen mit der zusätzlichen Anhängelast zu einem Überhitzen oder gar einem Ausfall der Bremsen kommt.
- Bereifung: Neben einem ausreichenden Reifenprofil sind zur Vermeidung von Verkehrsunfällen noch einige weitere Punkte zu beachten:
- Der Reifengummi wird mit zunehmendem Alter und durch die UV-Bestrahlung hart und porös. Folge davon können Reifenschäden, im schlimmsten Fall auch ein Reifenplatzer während der Fahrt sein.
- Die Reifen sollten daher unabhängig vom Profil unbedingt nach sechs Jahren erneuert werden. Ebenso wichtig ist der richtige Luftdruck. Zu wenig Luft bringt die Pneus bei längerer Fahrt stärker zum Erhitzen. Wird also der Caravan angehängt, so soll der Reifendruck an der Hinterachse des Zugfahrzeuges um 0,2 - 0,3 bar höher als der vom Hersteller empfohlene sein. Der ausreichende Druck sorgt zudem dafür, dass der Wohnwagen nicht zu schnell außer Kontrolle gerät und somit zu einer Gefahrenquelle wird.
Dieses Schlingern kann zusammenfassend durch folgende Faktoren ausgelöst werden:
- falsches (hecklastiges) Beladen des Anhängers
- geringer Reifendruck im Anhänger
- zu hohe Geschwindigkeit bei Seitenwindgefahr oder bei Spurrillen
- ausgeschlagene Verbindungsteile (Kupplung und Stabilisatoren) zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
- defekte Stoßdämpfer “Tempo 100” für Caravangespanne
Grundsätzlich dürfen Wohnwagengespanne in Deutschland mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h fahren. Das langjährige Versuchstadium zur Erhöhung des Geschwindigkeitslimits auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, auf 100 km/h ist mittlerweile geltendes Recht.
Danach sind folgende Kriterien wichtig:
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS versehen sein.
- Das Gespann darf nicht mehr als 3,5 t wiegen.
- Die Reifen der Wohnanhänger müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für Geschwindigkeiten bis 120 km/h zugelassen sein.
- Die technische Ausstattung (hydraulische Schwingungsdämpfer, Bremsen etc.) der Aufbau und das Gewicht sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/H. Detaillierte, situationsangepasste Hinweise dazu gibt es beim Fachhandel und bei Kfz-Prüfstellen.
- Der Anhänger bedarf einer fahrzeugtechnischen Überprüfung um die Plakette „100“ zu erhalten. Liegt diese vor, so ist die von der Prüfstelle gesiegelte Plakette an der Rückseite des Anhängers sichtbar anzubringen. Während der Fahrt dürfen sich keine Personen in einem Caravan aufhalten!
Abschließend noch ein Wort zu Höchstgeschwindigkeiten bei Wohnmobilen. Sind die im Fahrzeugschein als solche eingetragen und haben ein zul. Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, so dürfen sie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.
Für Wohnmobile bis 100 km/h gilt hingegen die Richtgeschwindigkeit.
Wenn Sie diese Empfehlungen und Verhaltensregeln befolgen, dann sollte einem unfallfreien und erholsamen Urlaub mit dem Wohnwagen nichts meh