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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Mittwoch, 25.05.2011 14:09

Nach der bisherigen Auswertung der Anzeigen dürften der oder die Täter zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr unterwegs gewesen sein. Bei der Anzeigenerstattung berichteten Fahrzeugbesitzer, dass sie in der Nacht zwar Geräusche gehört, dies aber nicht einem Fahrzeugaufbruch zugeordnet hätten.
Die Polizei bittet um verstärkte Aufmerksamkeit. Wer in den Nachtstunden verdächtige Personen bemerkt oder ungewöhnliche Geräusche hört, sollte den Notruf 110 wählen und die Polizei über seine Feststellungen informieren.
Diebesgüter müssen von den Tätern wieder in den Handel gebracht werden. Schützen Sie sich durch Internetportale wie www.diebstahlradar.de vor dem Kauf von Hehlerware.
Foto: Polizei