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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Freitag, 13.05.2011 10:13

UVT24 (Unfallverhütungstraining) ist ein Verkehrssicherheitstraining für junge Fahrer zwischen 16 und 24 Jahren.
Diese Fragen werden beim UVT24 auf einem sicheren Trainingsplatz mit modernen Methoden, die gemeinsam mit der Deutschen Verkehrswacht entwickelt wurden, beantwortet.
Am Ende des Trainings ist jeder Teilnehmer darüber hinaus in der Lage, Gefahren frühzeitig zu erkennen, motiviert gefährliches Verhalten zu vermeiden und er verfügt über das Wissen kritische Situationen im Straßenverkehr nicht entstehen zu lassen.
Die jungen Fahrer erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit viel Fahrpraxis.
Es sind Trainings mit dem eigenen Auto, Motorroller, Mofa oder Motorrad möglich.
Weitere Informationen zum UVT24 sowie Buchungsmöglichkeiten für Trainings finden Interessierte auf der Internetseite www.uvt24.de.
Das UVT24 ist ein Präventionsangebot im Rahmen der VBG-Trägerkampagne „Risiko raus“, die in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführt wird.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte.
Zur VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de
Teilnahmebedingungen für das „UVT24“
1. Zur Teilnahme am „UVT24“ sind Versicherte der VBG berechtigt, die * mit einem PKW oder Zweirad ab 125 ccm zur Arbeit fahren oder dienstlich unterwegs sind, * im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sind.
2. Die Anmeldebestätigung (unterschrieben vom Arbeitgeber und soweit vorhanden mit Firmenstempel) sowie die gültige Fahrerlaubnis sind zum Training mitzubringen.
3. Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten.
4. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Drogen bzw. sonstigen die Wahrnehmungsfähigkeit beeinflussenden Stoffen ist nicht erlaubt. Der Verzehr von Alkohol oder Drogen bzw. sonstigen die Wahrnehmungsfähigkeit beeinflussenden Stoffen während des Trainings ist nicht erlaubt und hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
5. Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
6. Pro Fahrzeug können 2 versicherte Personen am PKW-Unfallverhütungstraining teilnehmen. Die Mitnahme von weiteren Beifahrern als Zuschauer im PKW ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht zugelassen.
7. Im Übungsbereich besteht für Teilnehmerfahrzeuge während des Trainings eine Vollkaskoversicherung, und zwar mit einer Selbstbeteiligung für PKWs in Höhe von EUR 500,00 bis zu einem Fahrzeugwert von EUR 35.000,00 und für Zweiräder in Höhe von EUR 1.000,00 bis zu einem Fahrzeugwert von EUR 35.000. Der Geschädigte hat die Entschädigungsleistung, soweit der Schaden unter die Fahrzeugteilversicherung fällt, ausschließlich aus anderweitiger Fahrzeugteilversicherung geltend zu machen.
8. Nicht von dieser Versicherung erfasst sind Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Anweisungen des Trainers nicht beachtet werden, oder die auf dem Weg vor und zu den einzelnen Trainingseinheiten eintreten.
9. Die Teilnahme am Fahrtraining bei winterlichen Bedingungen ist nur dann abgesichert, wenn geeignete Bereifung vorhanden ist.
10. Bei Absage ab 20 Werktage vor dem Trainingstermin werden Gebühren in Höhe von EUR 20 fällig und gesondert in Rechnung gestellt.
11. Eine Gebühr in Höhe von EUR 100 wird der anmeldenden Person/Firma in Rechnung gestellt, wenn
* die vom Arbeitgeber unterschriebene Anmeldebestätigung nicht vorliegt und nicht innerhalb von 4 Wochen nach Teilnahme der VBG, HV-Prävention, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg zugesendet wird oder
* durch Nichterscheinen oder kurzfristige Absage (weniger als 10 Werktage vor dem Trainingstermin) nicht am Training teilnimmt. Die Absage muss schriftlich, an die in der Bestätigungsemail benannte Emailadresse des Ansprechpartners vor Ort erfolgen.
12. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis zum 10.Werktag vor dem Trainingstermin möglich. Jede weitere Umbuchung bis zu diesem Termin wird mit EUR 10 pro Teilnehmer berechnet.
13. Liegen 5 Werktage vor Trainingsbeginn weniger als 7 Anmeldungen vor, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Training abzusagen.
14. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen.