News
Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Donnerstag, 20.08.2009 16:45

Ist der Ruf einmal dahin, dann gibt´s Probleme beim Kredit oder Versicherungsabschluss, denn falsche Werte führen zwangsweise zu falschen Rückschlüssen. Insbesondere im Online-Geschäft oder beim Abschluss eines Handyvertrages ist schnell Schluss mit der Bestellung. Die Vernetzung von Warenanbieter aller Art, Online-Diensten und Wirtschaftsauskunfteien ist den meisten Verbrauchern nicht transparent oder sie verschließen bei der Hinterlegung der Daten einfach die Augen (Beispiel Payback-Systeme).
An den vorgelegten Einwilligungserklärungen mangelt es bei den Geschäftsabschlüssen nicht. Diese sind meistens eindeutig formuliert und geben Aufschluss worauf Frau oder Mann sich einlassen. Im Klartext hinterlässt jeder Verbraucher heutzutage eine Spur zu seinem Kaufverhalten und sonstigen Gewohnheiten. Es wundert denn auch nicht, dass bei den großen Auskunfteien fast zu jedem Verbraucher eine „Visitenkarte“ vorhanden ist.
Die Ministerin setzt auf die Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 01. April 2010. Danach sind die Auskunfteien verpflichtet, den Bürgern auf Anfrage Informationen über das Zustandekommen und die Bedeutung ihrer Scorewerte zu geben. Die Auskunft soll einmal im Jahr kostenlos sein.
Besondere Brisanz hätte die unreflektierte Datenverwendung zur Hintergrundrecherche in Kriminalfällen. Nicht nur die Behörden, sondern alle privaten Securitybereiche, insbesondere auch Banken und Versicherungen greifen auf diese Daten zu.
Die wirtschaftliche Lage kann natürlich ein Motiv sein für einen betrügerischen Kreditantrag, eine Brandstiftung oder die Vortäuschung eines Unfalles, Raubes oder Diebstahles. Die Berichte auf Crimereport bestätigen die schwierige Gemengelage zur Erkennung von Wahrheit und Lüge.
Für die „Schufa“ in der Versicherungsbranche, das sogeannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) gilt seit April 2009 schon eine verschärfte Auskunftspflicht. Nach Auskunft der Schufa zählt sie zu den Beratern des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser befasst sich nach Abstimmung mit dem Düsseldorfer Kreis (einer Arbeitsgruppe der Datenschützer der Länder) mit der Neugestaltung der Systeme.
Weitere Information zur Datensicherheit finden Sie unter:
www.crimereport.de/news/artikel/165/