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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Montag, 09.05.2011 10:15

Kein Geld von der Versicherung für abgetrennte Hand – Schadenhergang nicht nachvollziehbar!

Vor der Zivilkammer Landgerichts Arnsberg wurde am letzten Freitag eine Entscheidung zu einem Prozess getroffen, wonach einem 55 Jahre alten Mann aus Bad Sassendorf, nach seiner Schilderung in 2003 die Hand in das Mähwerk eines Rasentraktors geraten war. Für die abgetrennte Hand sollten zwei Unfallversicherungen eine halbe Million zahlen. Die erste Klage mit einem Streitwert von 185.000 Euro wurde am Freitag abgewiesen. In einem zweiten noch laufenden Verfahren geht es um weitere 345 000 Euro.

Zur Begründung der Klageabweisung teilte das Gericht mit, dass die Unfallschilderung erwiesenermaßen Plausibilitätsdefizite aufgewiesen habe. Mehrere Gutachter hatten geprüft, ob die Hand unter das Mähwerk gezogen worden sein kann.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse des von Seiten des Gerichts bestellten technischen Sachverständigen, musste die Kammer nach Mitteilung des Vorsitzenden Richter davon ausgehen, dass die Einlassung zum Hergang unrichtig war.

Nach den Recherchen hatten die Versicherungen die Zahlung abgelehnt. Sie waren von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles ausgegangen.