News
Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Dienstag, 18.08.2009 18:53

Die Grenze ist dort zu ziehen, wo der Versicherungskunde den Berater als willfähriges Werkzeug für seine eigenen Zwecke benutzt.
Eine wunderbare Definition aus der Mitte des 18.Jahrhunderts besagt, dass meine Pflicht als Bürger unter Bürgern darin liegt, dem anderen zu sagen, was zu wissen er einen Anspruch hat, um Gefahren oder Schaden von mir und sich abzuwenden. Ich muss nicht alles sagen, was ich weiß. Aber das, was für ihn wichtig ist, muss ich sagen. So verpflichte ich auch den anderen meine Interessen optimal zu vertreten.
Das ist die Idee einer moralischen Versicherungsgemeinschaft.
Ein Leben zwischen Leistung und Versagen, das ist es, was uns täglich begleitet. Mit ProVersicherer steht Ihnen ein Kommunikationsexperte zur Seite, der aufzeigt, warum Sie in der Durchsetzung der Ansprüche scheitern, wie Missverständnisse aufgeklärt und eine drohende Auseinandersetzung mit Kunden oder dem Versicherer vermieden werden kann.
Erwartung der Versicherungskunden
Die Versicherungskunden erwarten vom Versicherungsmakler die Kompetenz und den Überblick eines Fachmannes, denn die Komplexität möglicher Vorwürfe, und deren Bewertung überfordern den Laien. Und der Versicherungsmakler braucht als Nicht-Experte auf dem Gebiet der Versicherungskriminalität die perfekte Beratung um über entlastende oder belastende Sachvorträge des Versicherers entscheiden zu können.
In Krisenzeiten ist der kompetente Berater mehr denn je erforderlich. Grund genug den unschätzbaren Wert an Kundenvertrauen abzusichern und die eigene Haftungsfalle in der Risikoanalyse möglichst auszuschließen.
Controlling des Versicherungsmaklers
Die Forderungen zu mehr Controlling wachsen ständig. Eine zentrale Rolle spielt die fundierte Information zu den Gründen des Scheiterns und einer objektiven neutralen Bewertung der Erfolgsaussichten. ProVersicherer folgt dem Leitbild des internen Controllers und prüft mit seinem Instrumenten-kasten die in der täglichen Praxis eingesetzten Verfahren.
Selbstschutzmechanismus
Wenn der Versicherungsmakler seiner Beratungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt, haftet er für die hieraus entstehenden Vermögensschäden. Die Anzahl der Vorschriften die es zu beachten gilt, steigt wie die Zahl der Anwälte, die über deren Einhaltung wachen.
ProVersicherer stellt für die Schadenaufklärung ein zeitgemäßes Angebot zur Verfügung, denn der kleinste Fehler kann heutzutage die Erfolge vieler Jahre mit einem Schlag zunichtemachen, insbesondere dann, wenn der Versicherungsmakler als kollusives Komplottmitglied gesehen wird.
Überlassen Sie es nicht allein dem Versicherer über Wahrheit und Lüge zu entscheiden. Prüfen Sie mit dem Expertenteam von ProVersicherer unter dem Gesichtspunkt des Selbstschutzmechanismus etwaige Vorhalte auf Herz und Nieren.
Wie unterstützt ProVersicherer den Versicherungsmakler?
Der Firmeneigner war bis Ende Juni 2009 als Leiter der bereichs- und spartenübergreifenden Abteilung „Kriminalitäts- und Geldwäsche-bekämpfung“ im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft tätig. In dieser Zeit betreute er über 450 Mitgliedsunternehmen, die Kommissionen, Arbeitsgruppen, regionalen Arbeitskreise und Sicherheitssysteme der Versicherer. In vielen anderen leitenden Positionen war er für die Versicherungswirtschaft zuvor tätig. Die Erfahrung aus tausenden von Prozessen und Ermittlungsverfahren schätzen Versicherer, Rechtsanwälte und Behördenvertreter gleichermaßen.
Weitere Referenzen sind auf der Internetpräsenz unter www.proversicherer.de und dem Kriminalitätsmagazin www.crimereport.de hinterlegt.
Wird es aufgrund der schwierigen Marktentwicklung zu weiteren Problemen kommen?
Nach der jüngsten Studie von Steria Mummert hat die Finanzkrise die Versicherer erreicht. Im Schaden- und Unfallbereich werden nach der Studie rote Zahlen erwartet. Mit der weiteren Stagnation der Prämieneinnahmen klettert zwangsweise das Interesse an schadenarmen Kundenverbindungen.
Gleichzeitig muss das Schadenmanagement noch effektiver ausgestaltet werden um eine Kostenexplosion zu verhindern. Kein Versicherer ver-zichtet mehr auf das Know How der maschinellen Betrugserkennung. Damit steigt das Entdeckungsrisiko .
Für den außenstehenden Versicherungsmakler und dessen Kunden bleibt häufig unklar auf welchen Informationen und Sachbeweisen die Entscheidung des Versicherers beruht. Hier schafft ProVersicherer die nötige Transparenz und individuelle Sicherheit durch eine fundierte Expertise.
Vorreiterrolle in der Beratung des Versicherungsmaklers
Das Auge und Ohr der Versicherungswirtschaft zu ihren Kunden sind ihre Versicherungsvermittler, Mehrfachagenten und die steigende Anzahl der Versicherungsmakler. Zum Selbstschutz wird es daher immer wichtiger, sich über das „Wie“ und „Wer“ die Aufklärung im Schadenfall sowie Beweissicherung betreibt, zu informieren. Keine leichte Aufgabe. Mit Hilfe eines erstklassigen Netzwerk und leistungsstarken Tools bietet ProVersicherer die erforderlichen Beratungsansätze in der Zukunft an.
Forderungen aus Maklersicht
Nach einer Studie von Psychonomics haben 81% der befragten deutschen Finanz- und Versicherungsmakler in 2008 zumindest mit einem Maklerpool zusammengearbeitet. Sehr kritisch und von hoher Relevanz beurteilten die Makler danach zwei Themen:
Im Schnitt fühlt sich nur ein Viertel der Makler bei diesen Themen gut aufgehoben.
Blick in die Zukunft (EU-Vermittlerrichtlinie, Beratungspflichten, Dokumentations-pflicht, VVG-Reform und Quotierungen)
Die qualitativ hochwertige Beratung wird künftig zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Berechenbarkeit und Stabilität stehen im Fokus einer der durch die Finanzkrise verunsicherten Gesellschaft. Zu dem Hort des Vertrauens und den maßgeblichen Schlüsselfaktoren des Beratermarktes werden in der unsicheren aktuellen Gemengelage die Anforderungen an Verlässlichkeit, Qualifikation, Kundenorientierung, Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Risikoanalyse und Schadenbearbeitung weiter steigen.
In der Sache geht es um den allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten. Als Fazit kann festgestellt werden, dass sich die Beratungstiefe aufgrund der Einführung verschärfter gesetzlicher Anforderungen in einem tief-greifenden Wandel befindet.
Leistungskürzungsrecht nach dem neuen VVG
Zu diesen Themen gibt es derzeit viele Meinungen. Die Höhe des quotalen Leistungskürzungsrechtes und die Quotenbildung bei mehreren grob fahrlässigen Verstößen ist höchst-richterlich noch nicht entschieden. Viele Modelle werden diskutiert, wobei nicht klar ist, welchen von der Lehre erarbeiteten Lösungsvorschlägen der Vorzug gegeben wird. So ist auch höchst umstritten, ob sich der Versicherer z.B. bei einer Einstiegsquote ab 50% hochbeweisen oder der Versicherungsnehmer z.B. runterbeweisen muss. In den Fällen der Arglist und des Vorsatzes ist eine Kürzung von 100% anzunehmen, so dass das Maß der Verfehlungen vom Gewicht der verletzten Sorgfaltspflicht abhängig ist.
Richtungsweisendes Urteil zu den Nebenpflichten eines Versicherungsmaklers
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2009 – III ZR 21/09 zeigt, wohin die Entwick-lung, insbesondere bei den zu beachtenden vertraglichen Nebenpflichten des Maklers führen kann. Der BGH stellt klar auf die Sachwalterrolle des Versicherungsmaklers ab, wozu auch der Pflichtenkreis der umfassenden Hilfestellung bei der Schadenregulierung gehört.
Wie ermittelt man die Fälle, in denen der Kunde nicht wirklich beraten werden will bzw. Informationen bewusst zurückgehalten werden?
Das wirksamste Instrument gegen eine solche Haftungsfalle ist eine konsequente Risikoana-lyse mit besonderem Fokus auf die Beweislastverteilung. Allein die Ablehnung eines Versicherers ist nach dem jüngsten Urteil des BGH ein hinreichender Anlass für eine erweiterte Prüfung. Vertrauen ist gut, aber blindlings aufgrund geringer Informationsübermittlung durch den Versicherer tendenziös in eine Sackgasse der Wissenszurechnung zu laufen, ebenso risikoreich.
Die vielfältigen Produktbereiche auf dem Versicherungsmarkt, die weitreichenden Pflichten und die damit verbundene strikte Haftung des Maklers führen unweigerlich zu der Frage, welche Themenbereiche er abdecken kann und wann er an seine fachlichen Grenzen stößt. Letztere werden gerade bei Fragen rund um die Versicherungskriminaliät schnell erreicht sein, da diese Prüfungen äußerst komplex sind.
Zusammenspiel zwischen Makler und ProVersicherer
Der verantwortungsvolle Makler würde einen Prüfauftrag nicht übernehmen, wenn ihm auf-grund seiner Fachkenntnisse die Erfüllung seiner Pflichten nicht möglich ist. Als Alternative zur Beendigung der Kundenbeziehung bietet sich die Einschaltung eines externen Beraters an.
ProVersicherer verfügt aufgrund seiner Spezialisierung über das erforderliche Know How. Die Beratungstätigkeit des Maklers kann sich vollends wieder auf die Vermittlung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen beschränken.
Haftungsrechtlich ist der Makler so zu stellen, dass er nicht für die Leistungen des externen Beraters haftet. Dementsprechend wird darauf geachtet, dass zwischen dem Kunden und Berater selbst vertragliche Beziehungen begründet werden. Das Honorar für die Tätigkeit des Beraters zahlt in der Regel der Kunde. Da sein erster Ansprechpartner der Makler ist, sollte dieser dem Kunden aufzeigen, worin der Mehrwert des Beratereinsatzes besteht.
Nur im Fall der eigenen Mandatierung wird eine vertragliche Beziehung mit dem Makler selbst begründet, so z.B. wegen der Prüfung von Haftungsrisiken, Vorwürfen der Falschberatung, Auswertung von Urkunden bzw. Sachverständigengutachten, Klärung der Wissenszu-rechnung oder allgemeine Fragen der Beweismittelsicherung sowie Verwertung.
Welche Synergien ergeben sich durch diese Kooperation?
ProVersicherer bietet dem Versicherungsmakler und seinen Kunden eine professionelle und schnelle Abwicklung des Erstprüfauftrages mit einer klaren Kostenstruktur an. Ein wichtiger Baustein unseres Erfolges ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit, wofür wir schlanke und effiziente Entscheidungs- und Abwicklungsabläufe eingeführt haben. Prüfungen über den Erstauftrag hinaus, z.B. die Bewertung oder Einholung weiterer Gutachten, Anfertigung von Expertisen, Begleitung zu Gesprächen und Rechercheaufträge etc. werden mit dem Kunden im Einzelfall nach Kostenaufwand auf Honorarbasis abgerechnet.
Der Kunde behält auch hier die Übersicht durch einen vorher abgestimmten Kostenplan.
Hohe Servicequalität durch schnellen Fallabschluss
Im Fall einer Beschwerde oder Ablehnung muss es schnell gehen. Bei ProVersicherer werden die Vorgänge nach der Erstsichtung in Komplexitätsstufen eingeteilt, weil der Kunde bei einfachen Schäden schnelles Handeln erwartet und in komplexen Schäden schnellstmöglich über verschiedene Wege seine berechtigten Interessen wahren möchte, insbesondere mit seinem Anliegen an spezialisierte Regulierungseinheiten weitergeleitet zu werden.