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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Donnerstag, 05.05.2011 09:27

Mit einer Zusatzversicherung, kann das Risiko über die hinterlegt Kaution bei wirksamer Kündigung abgedeckt werden. Die Leistung ist für die Dauer von maximal einem Jahr ab dem dritten Monat, in dem die Miete ausbleibt, begrenzt.
Weitere Leistungen werden bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungs- und Ausstattungsobjekten der Wohnung oder des Hauses die durch den säumigen Mieter entstanden sind. Auch bei Ungezieferbefall sowie bei Beeinträchtigungen des Mietobjektes durch Verwahrlosung des Gesamtzustandes der vermieteten Immobilie greift der Versicherungsschutz.
Als Extra-Plus werden zwei Monatsmieten während der fälligen Renovierung, durch die sich die Neuvermietung hinauszögert, übernommen.
Vermieter können Sachschäden mit 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro sowie Mietausfälle für sechs oder zwölf Monate (max. 5.000 bzw. 10.000 Euro) versichern. Der Versicherungsschutz für neue Mietverhältnisse besteht sofort nach Vertragsschluss. Für Bestandsmieter greift die Zusatzversicherung sechs Monate nach Vertragsabschluss.