News

  • Kawasaki-Rückruf: Gefahr für Fahrer und Sozius, Fußstütze kann plötzlich brechen
    mehr
  • Gefahr für den nachfolgenden Verkehr: Mercedes ruft Sprinter zurück
    mehr
  • Unfallgefahr: Ducati ruft verschiedene Modelle zurück
    mehr
  • Peugeot 206: Beifahrersicherheitsgurt arbeitet nicht richtig
    mehr
  • Neue Informationen zum Rückruf von Citroen C3 und DS3
    mehr
  • Terassenheizer der Marke Style Expedition wird vom Markt genommen
    mehr

Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

Kontakt


Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

Weitere Seiten von ProVersicherer:

Donnerstag, 21.04.2011 09:42

Saisonkennzeichen machen Leben leichter

Coburg, den 20. April 2011

Tipp: Einmal anmelden genügt – beim Versichern an Schadenfreiheits-Klasse denken

Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das: Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Und das sind beileibe keine Einzelfälle: Von den rund 50 Millionen zugelassenen Autos und Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,6 Millionen nur ein paar Monate im Jahr unterwegs. Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt. Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich.

Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung – weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft – ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken:

Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft.

Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kasko-Versicherung miteingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird.

Schützen Sie sich vor dem Kauf von gestohlenen Diebesgütern mit www.diebstahlradar.de .