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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Sonntag, 10.04.2011 06:13
Die mitangeklagte Ehegattin wurde freigesprochen. Bis zuletzt hatten der Angeklagte und seine Ehefrau die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. Die zusammengetragenen Indizien waren aber erdrückend, so dass beide die falschen Angaben gegenüber dem Versicherer zugaben.
Der Verurteilte muss neben der Haftstrafe dem Versicherer auch Schadenersatz leisten in Höhe von 18.656 Euro.