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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Freitag, 25.03.2011 17:41

„Hiermit erklären sich die Versicherer bereit, an denjenigen, der Informationen liefert, die zur Wiedererlangung der Beute und zur Ergreifung und Verurteilung der Täter führen, 10% des Wertes der wiederbeschafften Ware, maximal 5.000,- auszuzahlen. Voraussetzung für die Auszahlung des Betrages ist jedoch, dass der Hinweisgeber weder mittelbar noch unmittelbar an der Tat oder den daraus fließenden Vorteilen beteiligt ist.
Basis für die Berechnung der 10%igen Belohnung ist der Einkaufspreis des Geschädigten.“ Hinweise erbittet die Polizei Hagen unter der Rufnummer 02331/986-2066.