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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Dienstag, 29.03.2011 06:41
Maßgebend für die Erstattungspflicht sei, dass der Hagel die zeitlich letzte Ursache für einen Gebäudeschaden sei, der Hagel mithin unmittelbar zu einem Schaden geführt hat. Hierbei verwiesen die Richter auf vergleichbare Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Saarbrücken und Köln.
Die Entscheidung finden Sie hier.