News

  • Kawasaki-Rückruf: Gefahr für Fahrer und Sozius, Fußstütze kann plötzlich brechen
    mehr
  • Gefahr für den nachfolgenden Verkehr: Mercedes ruft Sprinter zurück
    mehr
  • Unfallgefahr: Ducati ruft verschiedene Modelle zurück
    mehr
  • Peugeot 206: Beifahrersicherheitsgurt arbeitet nicht richtig
    mehr
  • Neue Informationen zum Rückruf von Citroen C3 und DS3
    mehr
  • Terassenheizer der Marke Style Expedition wird vom Markt genommen
    mehr

Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

Kontakt


Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

Weitere Seiten von ProVersicherer:

Dienstag, 29.03.2011 06:41

Temporäre Abdeckung des Gully mit golfballgroßen Hagelkörner-kein Schadenersatz für Rückstau

In einer Einliegerwohnung kam es durch einen Rückstau eines durch Hagelkörner abgedeckten Gully zu einem erheblichen Sachschaden. Vor dem Landgericht Dortmund begehrte die Klägerin den Ersatz für die Trocknungskosten. Mit ihrem Anspruch konnte sich die Versicherungsnehmerin indes nicht durchsetzen. Die 2. Zivilkammer urteilte, dass es an einem deckungspflichtigen Schaden mangeln würde.

Maßgebend für die Erstattungspflicht sei, dass der Hagel die zeitlich letzte Ursache für einen Gebäudeschaden sei, der Hagel mithin unmittelbar zu einem Schaden geführt hat. Hierbei verwiesen die Richter auf vergleichbare Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Saarbrücken und Köln.

Die Entscheidung finden Sie hier.