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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Freitag, 18.03.2011 07:55

In beiden Fällen waren die Opfer arglos und versuchten die Anmeldung der Fahrzeuge beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Der 51-jährige Zülpicher wollte den neu erworbenen Porsche Boxter, den er in Köln bei einem Autohändler gekauft hatte, zulassen. Der 20-jährige Mann aus Kelsterbach präsentierte einen Internetvertrag zu dem als Reimport ausgewiesenen Fahrzeug.
Beide Fälle zeigen, dass allein die Prüfung beim Straßenverkehrsamt ausreichte, um die Fahrzeugidentifizierung der Diebesgüter zu bewerkstelligen.
Diebstahlradar.de empfiehlt daher vor dem Kauf eines Schnäppchens den Blick ins Internet. Die länderübergreifenden Verkäufe gestohlener Fahrzeuge in der EU der 27 nehmen stark zu. Wer sein gutes Geld nicht in den Sand setzen will, der muss selbst aktiv werden und die Fahrzeughistorie prüfen lassen.
In der objektbezogenen Sachfahndung von www.diebstahlradar.de befinden sich online bereits über 400 Objekte aus Deutschland, Niederlande, Italien, Dänemark, Schweden und Österreich. Soweit sich ein Objekt in der Nicht-öffentlichen-Fahndung befindet und Diebstahlradar hierüber Informationen hat, werden dem Suchenden auch hierzu Hinweise angezeigt mit der Bitte zur Kontaktaufnahme mit dem Helpdesk.
In den meisten Fällen liegen auch Informationen zur Laufleistung des Fahrzeuges vor. Fehlen zur Feststellung der Fahrzeughistorie weitere Informationen, so bietet sich ein Rechercheauftrag an.
In der Zusammenarbeit mit anderen Informationsdiensten in mehreren Ländern der EU können die Zweifelsfälle bei entsprechender Datenlage geklärt werden.