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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Donnerstag, 17.03.2011 09:35

Bei einem Fahrzeug staunten die Beamten, weil sie eine rücklaufende Fahrleistung von 700.000 Kilometer auf schlappe 155.000 festgestellt hatten. Der Käufer hatte für den so frisierten 4 Jahre alten BMW noch 16.000 Euro gezahlt.
Monatelange Ermittlungen gingen voran bevor der Schlag gegen die europaweit aktive Tacho-Mafia gelang.
Mit 26 Festnahmen und 300 Sicherstellungen an Fahrzeugen sowie weiteren Wertgegenständen zur Vermögensabschöpfung in Millionenhöhe, handelt es sich um eine bisher einzigartige transnationale Aktion der Ermittlungsbehörden gegen Tachomanipulierer.
Die Hauptakteure haben nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft eine hoch professionelle Organisation aufgebaut mit regionalen Paten, die in dem komplexen Netzwerk Taxiunternehmer, Autohändler und auch Autovermieter involvierten.
Die in der Laufleistung frisierten Fahrzeuge wurden ahnungslosen Käufern angeboten. Das vermeintliche Schnäppchen entpuppte sich dann später als Zitrone.
Die ausgeklügelte Technik beschafften Mechatroniker, die es z.B. schafften bei Taxiunternehmern und Autovermietern durch einen Eingriff die Steuerelektronik zu manipulieren. Nach dem Eingriff zählte nur noch jeder zweite Kilometer.
Das Hirn der Bande soll ein studierte Elektronikingenieur sein. Den Schaden für die Gesellschaft, insbesondere auch auf Seiten der Versicherer dürfte in die Milliarden gehen. Für Deutschland wurde ein Vermögensschaden von 5,4 Milliarden Euro prognostiziert.
Insgesamt schätzt die Polizei, dass sich Betrüger an 1,8 Millionen Autos zu schaffen machten. Prüforganisation und auch CrimeReport haben schon lange davor gewarnt, dass sich dieser Markt rasant entwickelt. Polizeistimmen ließen verlauten, dass man momentan bei 30 Prozent aller Gebrauchtwagen mit Manipulationen rechnen muss. Von Seiten der Staatsanwaltschaft München werden die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges und Urkundenfälschung fortgeführt. Passend zur frisierten Laufleistung wurden auch die Servicehefte verändert.
Artikel zum Thema:
Aufklärungspflichten beim Autokauf (Urteil BGH)
weitere Verfahren (Füssen/Kempten/München)