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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Mittwoch, 23.02.2011 08:31
Die Überprüfung der Zulassungsstellen ergab dann schnell, dass die Dokumente und auch das Fahrzeug in der Fahndung ausgeschrieben waren.
Ein schlimmes Erwachen für die bis dahin arglosen Autokäufer.
Geld weg – Auto weg!
Mitte 2010 änderte die Bande ihre Arbeitsweise. Die gestohlenen oder unterschlagenen Fahrzeuge wurden fortan mit niederländischen Original-Zulassungsdokumenten ausgestattet und über Mittelsmänner in Deutschland zugelassen. Der Nachweis, dass es sich um gestohlene Autos handelte, wurde nun nicht nur für die verdeckt arbeitenden Ermittler schwieriger.
Die Bande „besorgte“ sich nämlich durch gezielte Diebstähle bei Autohäusern und Werkstätten oder so genannte „Homejacking-Taten“ und Leasing-Unterschlagungen ganz bestimmte Fahrzeuge.
Für den raffinierten Plan war Vorbedingung, dass die Fahrzeuge in gleicher Ausführung in den Niederlanden legal zugelassen sein, so dass passend zu den gestohlenen niederländischen Original-Zulassungsdokumenten das Car-Cloning begann.
Zumindest auf den Dokumenten gab es das gleiche Fahrzeug nun zweimal, so dass die Zulassungsbehörden nun keine Probleme feststellen konnten. Fahrzeug und Dokumente waren schließlich nicht zur Fahndung ausgeschrieben.
Für die Käufer dieser gestohlenen und unterschlagenen Fahrzeuge ist das freilich kein Trost. Die Fahrzeuge und das Geld sind erst einmal pfutsch. Ob jemals von den Tätern oder sichergestellten Vermögenswerten eine Rückgewinnung an die Opfer erfolgen kann, werden die weiteren Ermittlungen zeigen.
Mit dieser Masche der Verwendung ausländischer oder inländischer Fahrzeugdaten bzw. Dokumente werden gestohlene sowie unterschlagene Autos mittlerweile in allen EU-Staaten angeboten. Die Täter wissen, dass nicht nur die Verbraucher, sondern selbst Autohändler Schwierigkeiten haben bei der Authentifizierung der Fahrzeuge und Fahrzeugdokumente.
Aktuelle Urteile zeigen, wie hoch die Messlatte von den Gerichten gelegt wird Lesen Sie mehr zum gutgläubigen Erwerb unter:
Gutgläubiger Erwerb und gesteigerte Anforderungen beim Fahrzeugkauf mit ausländischen Kfz-Papieren
Zu dem Vorgaukeln einer scheinbaren Vertrauensstellung eines Autokäufers, der sich als falscher Polizist entpuppte hat das Oberlandesgericht Koblenz unter dem Aktzenzeichen 5 U 883/10 geurteilt, dass das Opfer die Rechtschreibschwächen im Kaufvertrag hätte erkennen müssen.
Die Frau hatte für 24.000 Euro ein Wohnmobil erworben. Das Gefährt wurde dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben.
Weitere Hinweise zu in Fahndung befindlichen gestohlenen, betrügerisch erlangten und unterschlagenen Objekten aus dem In- und Ausland finden Sie unter www.diebstahlradar.de .