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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

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Donnerstag, 10.02.2011 17:59

Reparatur mit Gebrauchtteilen und 130-Prozent-Grenze

Der Bundesgerichtshof hat sich in Fortsetzung seiner ständigen Rechtsprechung mit dem wirtschaftlich vom Schädiger aus einem Unfallereignis auszugleichenden Unfallschaden befasst und stellt klar, dass ein Geschädigter die Reparaturkosten verlangen kann, wenn es ihm gelingt, die von einem Sachverständigen für erforderlich gehaltene Reparatur innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht durchzuführen.

Im konkreten Fall hatte die Geschädigte das Fahrzeug mit Gebrauchtteilen wieder herrichten lassen. Der Gerichtssachverständige bestätigte die fachgerechte Reparatur mit der Bemerkung, dass die verwendeten gebrauchten Ersatzteile den beschädigten Fahrzeugteilen gleichwertig seien.

Die Reparaturkosten waren von der gegnerischen Versicherung bereits anerkannt worden. Eine weitere fiktive Schadensabrechnung bis zur 130%-Grenze verneinte der Senat.

Urteil Bundesgerichtshof vom 14.10.2010 (VI ZR 231/09)