Betreiber eines Einzelhandelsgeschäfts müssen auf die Belange kleinerer Kunden Rücksicht nehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg den Inhaber eines Supermarktes zum Schadensersatz gegenüber einer nur 1,56 Meter großen Kundin, die von einem oberen Regalfach eine Konservendose herunternehmen wollte und dabei nicht sehen konnte, dass auf der Palette noch weitere Dosen standen. Eine der Dosen fiel herunter und verletzte die Frau am Auge.