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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Montag, 31.01.2011 11:17

Kfz-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung - nicht alle Kosten werden übernommen

Im neuesten Urteil des OLG Celle (AZ 14 U 78/10), befasste sich das Gericht, mit den Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei einem Rechtsschutzversicherer. Der Streitwert betrug rund 230,00 Euro. Ein Autofahrer war schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden.

Der durch ihn beauftragte Rechtsanwalt meldete erst einmal die Ansprüche beim gegnerischen Unfallversicherer an, um anschließend eine Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer einzuholen.

Hierfür stellte er dem Mandaten eine Rechnung über 230,00 Euro.

Der gegnerische Kraftfahrtversicherer erklärte sich bereit, alle unfallbedingten Kosten des Rechtsanwaltes auch zu übernehmen, nicht jedoch die Rechnung des Anwaltes für die Einholung der Deckungsschutzzusage. Das Gericht stimmte dem Versicherer zu.  Die Kosten für die Einholung der Deckungsschutzzusage seien mit der dem Rechtsanwalt vergüteten Geschäftsgebühr bereits abgegolten.

Im Übrigen wiesen die Richter darauf hin, dass ein Versicherungsnehmer selbst die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers völlig komplikationslos und formlos einholen kann.

Grundsätzlich sollte ein Anwalt seinen Mandanten ausdrücklich darauf hinweisen, dass mögliche Kosten ggfs. nicht von den Versicherern übernommen werden und vielleicht Restkosten direkt von ihm zu begleichen sind.

Dieses Aufklärungsgespräch sollte im Vorfeld sehr gewissenhaft vom Rechtsanwalt mit seinem Mandanten geführt werden - auch die Wirtschaftlichkeit (z.B. kostenauslösende Schriftsätze mit ungewissem Ausgang) sollten besprochen werden.

Ein Geschädigter sollte vorher prüfen, ob er möglicherweise auch eine vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung tragen muss.