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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Montag, 20.06.2011 15:31

Fehlfunktionen beim Airbag des Renault Megane

Renault ruft den Megane III in die Werkstatt, da das Steuergerät des Airbags im Falle eines Unfalls eine Fehlfunktion aufweisen kann.

Besonders gefährlich ist die Fehlfunktion in der Software des Airbagsteuergeräts, da sie im Falle eines Frontalzusammenstoßes auftritt und sich hier der Fahrerairbag unter Umständen nicht entfaltet, während sich der Beifahrerairbag trotz Deaktivierung entfalten kann.

Der Rückruf betrifft Renault Megane III mit der Typgenehmigungsnummer e2*2007/46*0010, die von Produktionsbeginn bis zum 23.08.2010 gebaut wurden.  

Der Rückruf für ebenso betroffene Renault Fluence kann hier gelesen werden.

Quelle: Original EU-Rapexmeldung
Meldeland: Malta
Herkunftsland: Türkei

Foto: Renault