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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Montag, 24.01.2011 07:40

Krankenversicherungsbetrug – keine Kronzeugenregelung

Ein Facharzt hatte gehofft, dass seine Vorstrafe wegen bandenmäßigen Krankenversicherungsbetruges nicht in einem anderen Bundesland bekannt wird. Eine Zusicherung hatte der Horber Arzt von der zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht erhalten, so dass in einem vor dem Amtsgericht Reutlingen laufenden Prozess nun auch die Vorstrafe in Baden-Württemberg zur Sprache kam.

Der Facharzt sieht nach Bekanntgabe der einjährigen Vorstrafe seine Existenz gefährdet. Im dem Fall hatte die Generalstaatsanwaltschaft allerdings keine Mitteilung an die zuständigen Behörden vorgenommen, weil die Straftat nicht in Ausübung des Arztberufs verübt worden sei. Die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) ist eine Ermessensentscheidung.