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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Montag, 24.01.2011 07:40

Der Facharzt sieht nach Bekanntgabe der einjährigen Vorstrafe seine Existenz gefährdet. Im dem Fall hatte die Generalstaatsanwaltschaft allerdings keine Mitteilung an die zuständigen Behörden vorgenommen, weil die Straftat nicht in Ausübung des Arztberufs verübt worden sei. Die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) ist eine Ermessensentscheidung.