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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Donnerstag, 20.01.2011 11:04

Betroffen sind vier Bindungen mit einer Twin Cam Ferse und einem maximalen Auslösewert von 12.0:
K12 KTI, Merkmal: schwarz/weisse Kappe (Kästle Artikel Nr: B007, Marker Artikel Nr: 6882K1WS)
K12 IBC, Merkmal: schwarz/weisse Kappe (Kästle Artikel Nr: B004, Marker Artikel Nr: 6822K1WS)
K12 CTI 90MM Brake, (Kästle Artikel Nr: B009_90, Marker Artikel Nr: 6820K1WS)
K12 CTI 11OMM Brake, (Kästle Artikel Nr: B009_110, Marker Artikel Nr: 6820K1WB)
Alle Bindungen mit der Kennzeichnung "OK" sind vom Hersteller repariert worden und damit nicht betroffen.
Sollten Ihre Ski eine der betroffenen Bindungen haben, überprüfen Sie auf die Kennzeichung "OK", sollte Ihre Bindung betroffen sein, wenden Sie sich an Ihren Händler, bei dem Sie die Bindung erworben haben, oder kontaktieren Sie die:
Kästle GmbH
Edisonstraße 2 | 4600 Wels
Tel: +43 (0) 7242/207011
Fax: +43 (0) 7242/207011/70
E-Mail: info@kaestle-ski.com
Die Originalinformationen des Herstellers finden Sie hier.
In § 8 des Produkthaftungsgesetzes ist die Ersatzpflicht des Herstellers bei Körperverletzung durch ein fehlerhaftes Produkt beschrieben. Der Hersteller muss demnach Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, daß infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind.