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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Montag, 17.01.2011 14:53

Mehrere Verbraucherbeschwerden lagen zu ungerechtfertigten Forderungen vor. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom Urteil vom 16.12.2010 (Aktenzeichen 1 K 1711/10.F) die Klage abgewiesen und ausgeführt, dass die Ablehnung der Kontoeröffnung mit Blick auf die Belange des Verbraucherschutzes gerechtfertigt seien.