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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Montag, 17.01.2011 14:53

Inkassounternehmen ohne Anspruch auf ein Konto bei Tätigkeiten für Internetabzocker

Nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes ist eine öffentliche Sparkasse nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen ein Konto zur Verfügung zu stellen, wenn nachgewiesen ist, dass das Unternehmen für einen sogenannten „Internetabzocker“ tätig ist. Eine öffentliche Sparkasse hatte die Aufrechterhaltung eines Kontos abgelehnt und gekündigt, mit dem Hinweis darauf, dass die Dienstleistungen für ein in Internetforen einschlägig als Internetabzocker benanntes Unternehmen erfolgen.

Mehrere Verbraucherbeschwerden lagen zu ungerechtfertigten Forderungen vor. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom Urteil vom 16.12.2010 (Aktenzeichen 1 K 1711/10.F) die Klage abgewiesen und ausgeführt, dass die Ablehnung der Kontoeröffnung mit Blick auf die Belange des Verbraucherschutzes gerechtfertigt seien.