In seinem aktuellen Urteil macht der Bundesgerichtshof deutlich, dass ein Verkäufer bei der Auswahl seiner Produktbeschreibung und der auf Auktionsplattformen hinterlegten Produktbildern sorgfältig vorgehen sollte. In einem Unfallschaden wurden von einem Kfz-Sachverständigen im Auftrag eines Autohauses in einer Restwertbörse Fotos eingestellt. Die auf einem Foto dokumentierte Standheizung war allerdings bei der Zusatzausstattung nicht erwähnt und vor der Übergabe ausgebaut worden.
Eine ausführliche Begründung des am Mittwoch bekannt gegebenen Urteils (Aktenzeichen: VIII ZR 346/09 fehlt noch.