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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Montag, 27.12.2010 10:54

Nach den Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der Brand gelegt wurde wegen Überschuldung des Besitzers.
Es sind 16 Verhandlungstage angesetzt. Nach bisheriger Planung soll der Urteilsspruch am 23.03.2011 erfolgen. Die angeklagte Tat gilt als besonders schwere Brandstiftung und kann mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis zu 15 Jahren geahndet werden.
Berichterstattung 2009: http://www.crimereport.de/news/artikel/344-hohe-belohnung-fuer-brandstifter-ausgesetzt/