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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

Kontakt


Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Dienstag, 21.12.2010 07:53

Vergessene Kerze löst Brand aus

Brennende Kerzen sind der Klassiker zur Weihnachtszeit. Eine „vergessene“ Kerze hat am Sonntagnachmittag in der Kantstraße in Kaiserslautern für einen Küchenbrand gesorgt. Die Bewohnerin hatte die Kerze angezündet und war etwas später aus der Wohnung gegangen, um eine Nachbarin zu besuchen. Die Bilanz fiel noch einigermaßen glimpflich aus: Die Flammen zerstörten „nur“ eine hölzerne Fensterverkleidung sowie die Jalousie, und durch die Hitzeentwicklung platzte eine Fensterscheibe. Der Sachschaden wird auf 5.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde zum Glück niemand. Mit der Frage nach dem Schadenersatz befassen sich immer wieder die Gerichte.

Im Grundsatz gilt, dass Kerzen nicht zu brennen haben, wenn man das Haus bzw. die Wohnung verlässt. Gleich wie kurz die Abwesenheit geplant ist oder wie groß die Kerzen sind. Ausmachen ist die bessere Alternative, denn nach der Rechtsprechung der letzten Jahre und mit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist zu bewerten, ob der Versicherungsnehmer alles Zumutbare unternommen hat, um ein selbständige Ausbreitung einer Zündquelle zu verhindern.

Je nach Verschuldensgrad wird der Schaden ist der Schaden von den Sachversicherungen nur anteilig zu ersetzen. Bei einem Verlassen für längere
Zeit dürfte der Verschuldensgrad entsprechend hoch zu bewerten sein.

Besonders zum vierten Advent und mit Austrocknung der Gestecke erhöht sich das
Brandrisiko.