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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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web09@proversicherer.de

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Mittwoch, 08.12.2010 18:07

Kfz-Haftpflichtversicherer können sich auf Prüffristen berufen

Die Entscheidung Oberlandesgerichts Stuttgart (AZ: 3 W 15/10) zeigt, dass die allgemeine Meinung, dass einem Kfz-Haftpflichtversicherer nur kurze Prüffristen zugestanden werden, nicht immer der richterlichen Meinung entspricht. In dem gegenständlichen Verfahren hatte der Geschädigte Klage eingereicht, weil er in dem Verhalten des Versicherers eine unnötige Verzögerung sah. Die Versicherungsgesellschaft hatte nach Ablauf von über drei Wochen den Schaden reguliert.

Die Richter sahen darin keine Verzögerung. Ein Bearbeitungszeitraum bzw. Prüffrist von 4 Wochen gelten als angemessen. Der Kläger bleibt nun auf den Verfahrenskosten sitzen. 

Der ADAC empfiehlt deshalb, sich mindestens vier Wochen in Geduld zu üben, wenn eine Haftpflichtversicherung nach einem Kfz-Unfall den Schaden nicht sofort regulieren sollte. Letztendlich sollten mit einem Anwalt die Prognosen des Obsiegens allein mit dem Vorwurf zu langer Bearbeitungszeiten,  im Einzelfall geprüft werden.