News
Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Montag, 06.12.2010 18:51

Hausinterne Untersuchungen haben ergeben, dass bestimmte Zielgruppen über geschaltete Werbung von Kooperationspartnern (z.B. Tchibo, Bon Prix, Payback, Rewe, Miles & More usw.) erreicht werden. So ist z.B. eine Zahnversicherung bei DocMorris (Internet-Apotheke) generiert. Wettbewerbsschwierigkeiten sind so ausgeräumt. Erst kürzlich hat das Landgericht Hamburg den Verkauf von Versicherungen durch die Tchibo Direct GmbH untersagt (LG HH, AZ: 408 O 95/09). Es wurde gegen das Vermittlerrecht verstossen. Stein des Anstosses war die Tatsache, dass dem Kunden nicht klar war, dass er eine Versicherung bei der Asstel abschliesst, sondern im Glauben ist, direkt bei Tchibo versichert zu sein. Dies wurde durch einen neuen Webauftritt geändert. Nun heißt es Tchibo empfiehlt für Ihre Vorsorge Asstel.
In Studien wird andererseits der Versicherungswirtschaft vorgeworfen, dass sie die neuen Medien zu wenig nutzen.
Wie schwierig es ist, sich den vertrieblichen Herausforderungen zu stellen, kam bei einer deutlichen Aussprache zwischen dem Präsidenten des Bundesverbandes der deutschen Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz und dem Vorstandsmitglied des HDI-Gerling Leben AG Markus Drews auf den Tisch.
Der BVK monierte massiv den Versicherungsvertrieb der Kinder-Unfallversicherung über Auto-Teile-Unger (A.T.U.).
Dieses Unternehmen wirbt auf Werbeflyern mit Kinder-Unfallversicherung des HDI-Gerling, wenn vorher ein Auto-Kindersitz gekauft wurde. Es ist für den BVK unverständlich, warum jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen nicht gelten solle. Der HDI-Gerling geht nach dem Gespräch in die interne Prüfung.
Letztendlich wird für die Kunden die Beratung und die Erfüllung der Dokumentationspflichten das Wichtigste sein. Dass die Websites einiger Versicherer noch Aufholbedarf haben, ergab sich unlängst aus einigen Untersuchungen der Marktforschung.
Wenn durch neue Produkte risikoadäquater Service und damit günstige Prämien in den Wettblewerb kommen, so kann das bei Standardprodukten mit geringer Informationstiefe für den Verbraucher durchaus interessant sein.
Für den Verbraucher dürfte der Vertriebskanal bei Standardprodukten weniger wichtig sein, sondern die dahinter stehende Versicherungsversprechen und die Versicherungsleistung, wenn es einmal im Schadenfall darauf ankommt.