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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Freitag, 03.12.2010 00:00
Bereits am 29.10.2010 untersagte das Umweltbundesamt (UBA) den Handel und Verkauf des Reinigungsmittels Por Çöz und machte damit erstmalig von einer Regelung im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Gebrauch. Das UBA verbot das Produkt, da es nachweislich ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit darstelle. Der Kalk- und Rostlöser wird vorwiegend in Supermärkten mit türkischen Produkten angeboten.
Bereits 134 gemeldete Fälle, bei denen Menschen durch salpetersäurehaltige Kalk- und Rostlöser zum Teil schwere Gesundheitsschäden erlitten, veranlassten das UBA zu dem konsequenten Handeln. Es wird geraten solche Reiniger nicht zu benutzen um die eigene Gesundheit zu schützen.
Quellen: Original EU-Rapexmeldung / Umweltbundesamt
Meldeland: Deutschland
Herkunftsland: Türkei