In dem schon lange währenden Rechtsstreit hatte der Schmuckhersteller Tiffany dem Internetauktionshaus vorgeworfen zu wenige Kontrolle durchgeführt zu haben um einen illegalen Handel von gefälschten Produkten zu vermeiden. Während Ebay in früheren Verfahren vor französischen Gerichten wegen des Handels von Kosmetik und Accessoires noch verloren hatte und zu einem Schadenersatz von 38,6 Millionen Euro verurteilt worden war, ist die Berufungsklage vor dem Obersten Gerichtshof der USA gescheitert.
Ebay gibt nach eigenen Angaben jährlich mehrere zehntausend Dollar aus, um den Handel mit gefälschten Markenartikeln zu unterbinden. Dabei filtere ein automatisches System potenzielle Plagiate heraus. Wenn sich der Verdacht erhärtet, dann werden Sperren durch Ebay vorgenommen.
Bei Analysen ergeben sich hierzu immer wieder Fragestellungen zu dem Wirkungsgrad der Kontrollmechanismen. Sollten Verbraucher den Verdacht des Verkaufes von Produktfälschungen und Klauware auf Auktionsplattformen feststellen, so bietet sich eine Meldung an.
Die Grundsätze zu unzulässigen Artikeln hat Ebay zusammengestellt, worunter sich dann auch Hinweise zu Repliken und Fälschungen befinden: http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html