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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Mittwoch, 01.12.2010 13:59

Der Angeklagte war bei der Polizei und auch der Feuerversicherung aus einem Brand seines damaligen Geschäfts- und Wohnhauses bereits bekannt. Damals flog der Angeklagte auf und wurde zu einer fünfjährigen Haft vor dem Landgericht verurteilt.
Kurz nach der Verbüßung der Hauptstrafe wurde im Juni 2006 die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Mit den Betrügereien zu Lasten der Versichertengemeinschaft begann der Angeklagte erneut im Januar 2006.
Diesmal sollte der Hund seiner Frau einen Schaden in einem Lager im Wert von 150.000 Euro verursacht haben. Die Sache flog auf und die Versicherungen verweigerte die Regulierung. Mittels gefälschter Rechnungen wollte er den Schadensnachweis antreten. Im April 2006 wechselte der Handwerker die Branche und wollte fortan in einer großen Halle unter dem Namen der Ehefrau ein Fitnesscenter in Lörrach betreiben. Ein naher Verwandter wurde als Geschäftsführer eingesetzt und die Firma auch ordentlich im Handelsregister eingetragen. Passende Versicherungsverträge zum Inventar, Betriebsausfall- und einer Rechtsschutzversicherung folgten. Der erste Schadenfall ließ nicht lange auf sich warten und so kam es 2 Monate später zu einem Einbruch, wozu auch die Feuerwehr anrücken musste, weil die Täter nicht nur einen Schaden an Fitnessgeräten, Solarien und Computern anrichteten, sondern auch an sechs Stellen Brandherde gelegt hatten. Ungereimtheiten führten dazu, dass der Vermieter sich hinter die Sache klemmte. Die Reinigung der verrußten Halle belief sich allein auf 90.000 Euro. Dem Inhaltsversicherer präsentierte der Angeklagte auf frei erfundenen Briefköpfen Rechnungen zum Nachweis der Schadenhöhe, auf die er letztendlich 20.000 Euro an Vorschuss erhielt. Nach 3 von 5 angesetzten Verhandlungstagen brach der Angeklagte sein Schweigen und wurde von der 3. Großen Strafkammer aufgrund seines Geständnisses noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wobei die Bewährungszeit auf die Höchstdauer von fünf Jahren ausgedehnt wurde.