News
Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Samstag, 23.10.2010 13:37

In Streitfällen sollte der Unfallgeschädigte deshalb rechtzeitig prüfen, ob es sich um Dienstleistung des Autovermieters aus eigenem Interesse handelt, insbesondere bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten, wozu unzählige Entscheidungen bereits ergangen sind, deren rechtliche Bewertung teilweise selbst Gerichten nicht gelingt, so dass Amtsgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 29.07.2010 – 44 C 198/10.
Damit die Unfallgeschädigten keine bösen Überraschungen erleben, sollte schriftlich vereinbart sein, dass von jedem Schriftstück an die gegnerische Versicherung auch eine Kopie übermittelt wird. So lässt sich auch für einen Versicherungslaien schnell erkennen, ob die in dem vorgenannten Urteil gesteckten Grenzen der vertraglichen Nebenleistungen überschritten werden.