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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Dienstag, 07.09.2010 08:33

Bei der Fortsetzung des Prozesses stellte sich am Montag heraus, dass der Angeklagte S. im Oktober 2009 während der Urlaubsabwesenheit des Angeklagten H. und seiner Frau etwa 10 Liter Benzin als Brandbeschleuniger ausgegossen hatte.
Für die Fahrt zum Tatort hatte der Angeklagte H. das Auto seiner Frau überlassen, damit S. die 50 Kilometer von seinem Wohnort zurücklegen konnte. Zwei Benzinkanister standen im Haus bereit und S. drang durch ein Fenster in das Anwesen ein. Im Dachgeschoss und auf der nach unten führenden Treppe verteilte S. das Benzin und zündete es an.
Eine aufmerksame Nachbarin bei der Flucht das Fahrzeug. Die erfolgreiche Tat quittierte er mit einer SMS an den Hausbesitzer. S. wollte die Brandlegung zu der ihn H. angestiftet habe, zunächst damit erklären, dass sie dem Zweck dienen sollte, das asbesthaltige Dach zu beseitigen, um die geplanten Renovierungsarbeiten so zu beschleunigen.
Diese Kalkulation zum Brandverlauf sei dann schief gegangen. Diese Version wollte S. nun nicht weiter aufrecht erhalten und gestand ein, dass die Sache von Anfang an als Versicherungsbetrug geplant war.
Die Version des Angeklagten H., dass es sich hier um einen Racheakte handeln würde, ist durch die Aussage eines Kriminalbeamten, der über die Ergebnisse der Telefonüberwachung als Zeuge aus sagte, widerlegt. Danach haben sich die Männer nicht gestritten, sondern darüber lustig gemacht, dass die Polizei fälschlicherweise davon ausgegangen sei, der Täter habe die Haustüre aufgebrochen, obwohl es die Feuerwehr war.
Vor einem abschließenden Urteil sollen noch weitere Zeugen gehört werden. Der Prozess wird am 27.09.2010 fortgesetzt.