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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Samstag, 24.07.2010 19:42

Ansprüche sind unter dem Stichwort "Ineas/VOH" anzumelden.
Folgende Angaben sollten zum Versicherungsvertrag mitgeteilt werden:
Detaillierte Informationen finden Geschädigte auf der Website www.verkehrsopferhilfe.de und unseren Downloadbereich zu den
Aufgaben der VOH.