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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Donnerstag, 15.07.2010 21:45

Für die laufende Bearbeitung der Haftpflichtschäden hat der eingesetzte Sonderverwalter den Kunden zugesichert, dass diese weiterhin problemlos reguliert würden. Bei den Kaskoschäden gibt es keine festen Zusagen. Womöglich müssen die Kunden in Vorlage gehen. Wie lange der Versicherer noch zahlungsfähig ist, ist hingegen nicht absehbar. Insoweit rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft allen Geschädigten, sich in einem Unfall mit einem Ineas-Versicherten auch bei der Verkehrsopferhilfe (www.verkehrsopferhilfe.de )zu melden.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der Garantiefonds der Kraftfahrtversicherer die Schäden nicht in voller Höhe abdecken wird. Von einem selbst zu tragenden Eigenanteil sollte der Geschädigte vorsichtshalber ausgehen und sich lieber vorher genau erkundigen, insbesondere zur Übernahme von Nebenkosten, bevor die Kosten nachher ungedeckt bleiben.