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Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität
Freitag, 28.05.2010 11:34

In den Bedingungen zur Hausratversicherung (VHB 92) war die Kostenübernahme auf 20% der Versicherungssumme begrenzt (maximal 100 Euro pro Tag). Nach gängiger Rechtsprechung können diese Kosten anders als bei den versicherten Sachen, nicht abstrakt zur Abrechnung gebracht werden. In aktuellen Bedingungen stellen die Versicherer heraus, dass bei den versicherten Vermögensfolgeschäden nur bei konkretem Nachweis die tatsächlich angefallenen Kosten getragen werden(Musterbedingungen VHB 2008, Teil A § 12 Ziff. 6).