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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Tel.: 02236-322 17 79

web09@proversicherer.de

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Freitag, 28.05.2010 11:34

Erstattungsfähigkeit von Hotelkosten nach Brandschaden

Nach einem Brandschaden wollte ein Versicherungsnehmer 17.100 Euro in Rechnung stellen für eine fünfmonatige Unterbringung in einem möblierten Zimmer. Die Richter des OLG Celle (Aktenzeichen 8 U 6/09 vom 20.05.2009) urteilten, dass eine Miete für ein möbliertes Obergeschoss in Höhe von 170 Euro pro Tag im Haus der Tochter eine weit überhöhte Miete darstellt und es außerhalb jeglicher Wahrscheinlichkeit liegen würde, dass im engsten Familienkreis derartige Mietzahlungen in einer Notsituation verlangt würden. Die Kosten für eine teuere Hotelunterbringung wären nach Ansicht des OLG nur dann erstattungsfähig, wenn diese auch tatsächlich entstanden und nicht nur fiktiv vom Versicherungsnehmer geltend gemacht würden.

In den Bedingungen zur Hausratversicherung (VHB 92) war die Kostenübernahme auf 20% der Versicherungssumme begrenzt (maximal 100 Euro pro Tag). Nach gängiger Rechtsprechung können diese Kosten anders als bei den versicherten Sachen, nicht abstrakt zur Abrechnung gebracht werden. In aktuellen Bedingungen stellen die Versicherer heraus, dass bei den versicherten Vermögensfolgeschäden nur bei konkretem Nachweis die tatsächlich angefallenen Kosten getragen werden(Musterbedingungen VHB 2008, Teil A § 12 Ziff. 6).