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Proversicherer - Detlev Burgartz

Detlev L. Burgartz
Experte und Dozent für die
Abwehr und Aufklärung von Versicherungskriminalität

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Donnerstag, 27.05.2010 19:08

Veröffentlichung titulierter Forderungen

Das Landgericht Köln betätigt in zwei Entscheidungen, dass die Veröffentlichung von Vollstreckungstiteln und Schuldnerdaten auf der Plattform schuldtitel-online.com zulässig ist. Die Richter bewerten die Rechte des Schuldners als nachrangig gegenüber den Interessen der Gläubiger an der Veröffentlichung. Mit seinem Urteil vom 24.06.09, Aktenzeichen. 28 O 116/09, hatte das LG Köln den Handel mit Forderungen auf der Internetplattform schuldtitel-online.com bereits für zulässig erachtet.

In dem weiteren Verfahren eines Schuldners, der Unterlassung der Veröffentlichung seiner Schuldnerdaten forderte, hatte das Gericht abermals die Möglichkeit, die sich mit den sich aus dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutzrecht ergebenden widerstreitenden Interessen abzuwägen.

Das Gericht hat in seiner 16-seitigen Entscheidung, den Interessen der Gläubiger und des Plattformbetreibers den Vorrang vor den Schuldnerinteressen eingeräumt. Insbesondere wurde auch die Veröffentlichung von Vor- und Nachnamen sowie Wohnort / Sitz für zulässig angesehen, damit die titulierte Forderung als Handelsgut nicht zur leeren Hülle wird. Anders als bei sonstigen Erfassungssystemen (z.B. Schufa) stellt die Plattform nur rechtskräftige Titel ein.

Die vom Portalbetreiber eingesetzten Schutzmechanismen gegen einen Zugriff von „Jedermann“ oder unter „Pseudonym“ sowie die Abschirmung gegenüber Suchmaschinen, bewerteten die Richter ebenfalls als ausreichend.

(LG Köln, Urteil vom 17.03.10, Aktenzeichen 28 O 612/09).